Bauwesen- und Bauherrenhaftpflich­tversicherung

Bauwesen- und
Bauherrenhaftpflich­tversicherung

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung ist eine Sachversicherung zum Schutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden an der eigenen Bauleistung. Sie kann vom Bauherrn und vom ausführenden Bauunternehmer genutzt werden. Für die Leistungspflicht der Bauwesenversicherung ist es unerheblich, ob der Verursacher eindeutig zu identifizieren ist.

Beispiele für versicherte Gefahren:

  • Menschliches Versagen
  • Vandalismus, Böswilligkeit
  • Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl von eingebauten Teilen bzw. von Teilen in ordnungsgemäß versperrten Räumlichkeiten.
  • Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen,
  • Sturm, Hagel, Frost, Schneedruck, Lawinen, Felssturz (überdurchschnittliche Witterungsereignisse)
  • Feuerrisiko
  • Sämtliche von außen substantiell mechanisch einwirkende Ereignisse
  • Unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrundes
  • Versagen von Bauteilen und Stützkonstruktionen
  • Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Glasbruch nach fertigem Einsatz

Haftungsbeispiele

  • Risse in der Bodenplatte
  • Fassadenschäden durch Hagel
  • Einsturz von Decken

Zusätzlich mitversichert:

  • Hilfsbauten
  • Baugrund- und Bodenmassen
  • Bauhilfsstoffe
  • Baracken, Bauwagen
  • Schadensuchkosten
  • Zusätzliche Aufräumkosten
  • Mehrkosten durch Änderung der Bauweise
  • Bestehender Altbestand (optional)

Nicht versicherte Gefahren:

  • Normale Witterungseinflüsse
  • Verstöße gegen die Regeln der Technik
  • Reine Mängel und Leistungsmängel
  • Schäden an Werkzeugen
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl nicht eingebauter bzw. nicht versperrter Teile
  • Krieg, Kriegsereignisse, Terror

Bauherrenhaftpflicht

  • Oft unterschätzt werden die Forderungen, welche direkt an den Bauherren selbst gestellt werden können. Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum, wenn ein Bauherr glaubt, er habe kein eigenes Risiko zu tragen – er haftet laut Gesetz sogar verschuldensunabhängig. Es ist daher wichtig, gegen diese Ansprüche durch eine eigene Bauherrnhaftpflichtversicherung gewappnet zu sein.

Beispiele für versicherte Gefahren:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind
  • Abwehr ungerechtfertigter Forderungen von Dritten.

Haftungsbeispiele

  • Rissschäden beim Nachbarn durch Abbruch- oder sonstige Bauarbeiten
  • Herabfallen von Gebäudeteilen
  • Personenschäden durch Sturz in ungesicherte Baugrube

Zusätzlich mitversichert:

  • Nachdeckung
  • Schäden an Gebäuden ohne statische Beeinträchtigung
  • Tätigkeitsschäden an unbeweglichen Sachen
  • Reine Vermögensschäden
  • Umweltstörung
  • Allmählichkeitsschäden
  • Vertragshaftung
  • Ansprüche der gesetzlichen Vertreter
  • Haftung nach BauKG

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