Warenkredit­versicherung

Warenkredit­versicherung

IHR PLUS AN LIQUIDITÄT – Rundumschutz für Ihre Forderungen

Ein oder mehrere Ausfälle von Forderungen können Ihr Unternehmen extrem schädigen, sogar in die Insolvenz führen. Die Forderungen stellen einen beträchtlichen Teil in der Bilanz dar, der als potenzielles Risiko
gilt. Dieses Risiko können Sie als Unternehmer jedoch mit einer Warenkreditversicherung beseitigen. Sollte nun doch ein Kunde nicht zahlen oder insolvent werden, so wird Ihre Liquidität durch die Warenkreditversicherung geschützt.

Leistungsübersicht

  • Absicherung von Forderungsausfällen aus Warenlieferungen bzw. Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers (privat und/oder gewerblich)
  • Rechtsschutz-Deckung bei bestrittenen Forderungen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche

Zielgruppe

Sämtliche Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen mit Zahlungsziel fakturieren.

Produktaufbau

Die Polizze kann individuell auf den Versicherungsnehmer und seine Bedürfnisse zugeschnitten werden

Versicherungsfälle

  • Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) Inland und Ausland
  • Nichtzahlungstatbestand Inland + Deutschland: Eintritt zwei Monate nach Fälligkeit der Forderung
  • Protracted default restliches Ausland: Eintritt drei Monate nach Erteilung des lnkassoauftrags

Gegenstand der Versicherung

  • Absicherung von Forderungsausfällen
  • Versichert sind in Rechnung gestellte Forderungen ab Lieferung/Leistung
  • Versicherungsschutz besteht für Forderungen, die spätestens 6 Monate nach jeder einzelnen Lieferung/Leistung fällig werden
  • Forderungen gegenüber Privatkunden sind ebenfalls versichert

Prämie

Grundlage ist der beitragsrelevante Jahresnettoumsatz, d.h. der Jahresumsatz des letzten Geschäftsjahres abzüglich Barumsätze, Umsätze mit Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sowie Umsätze mit verbundenen Unternehmen (z.B. Tochterunternehmen).

Voraussetzung für die Deckung

  • Vereinfachter Versicherungsschutz bis € 5.000,00 (nur allgemeine Voraussetzungen müssen erfüllt sein)
  • Bei Gesamtforderungen bis € 20.000,00 pro Kunde eigene Prüfung durch positive Zahlungserfahrung (Bezahlung der Forderungen innerhalb von 2 Monaten und Mindestumsatz € 4.000,00 in den letzten 12 Monaten)

Schadensbeispiele

Thema „Schnelle Entschädigung“

Ein EDV-Händler, die IT-GmbH, erhält am 1.5. einen größeren Auftrag zur Lieferung von 100 Notebooks an einen neuen Abnehmer (Retail-Sales GmbH). Die 100 Notebooks werden von einem Großhändler bezogen, die abzüglich eines Skontos bezahlt werden. Die Ware wird am 1.6. an die Retail-Sales GmbH geliefert und am selben Tag fakturiert. Zahlungsziel: 30 Tage. Am 15.7. ist jedoch noch kein Geld eingelangt. Die Retail-Sales GmbH erklärt telefonisch, dass der Betrag in den nächsten 14 Tagen überwiesen wird. Als ein Monat später immer noch kein Geld am Konto ist, folgt eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Der Kunde antwortet, dass er im Moment die offene Rechnung leider nicht bezahlen kann, da sich die Notebooks leider nicht so verkaufen, wie geplant. Die IT-GmbH gerät zunehmend selbst in Liquiditätsprobleme. Die Notebooks wurden von ihr ja bereits bezahlt und nun fehlt das Geld für laufende Kosten und weitere Aufträge.

Lösung:
Da die IT-GmbH kreditversichert ist, kann sie am 1.9. (2 Monate nach Fälligkeit) den Schadensfall als „Nichtzahlungstatbestand“ einreichen und erhält 1 Monat später den offenen Rechnungsbetrag (abzüglich SB). Durch die Entschädigung 3 Monate nach Fälligkeit wird die Liquidität rasch wiederhergestellt. Die Forderung geht an den Versicherer, die sich um die weitere Betreibung kümmert. Wäre die IT-GmbH nicht versichert, müsste sie noch monatelang auf ihr Geld warten und hätte zusätzliche Kosten durch die Einschaltung von Rechtsanwälten und Inkassobüros. Wird der Kunde letztendlich insolvent, muss sie
darüber hinaus auch noch zusätzliche Betreibungskosten abschreiben. Nicht selten tritt eine (Folge-) Insolvenz des Lieferanten auf – in unserem Fall wäre es die IT-GmbH gewesen.

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